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Serie: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

In der anhaltenden und an Schärfe zunehmenden Diskussion um die rechtliche Bewertung des SGB II (Hartz IV) wird ein unabdingbarer juristischer Grundsatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser lautet: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig, wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den Weg gebracht.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren von der festen Absicht beseelt, schreiendes Unrecht, wie es in Zeiten des nationalsozialistischen und faschistischen Terrorregimes des „Dritten Reiches“ herrschte, auf ewig zu verhindern. Deshalb garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Angesichts der faktischen Außerkraftsetzung grundgesetzlich garantierter und durch international verbindliches Völkerrecht verbriefter Menschenrechte, wird der Widerstand geradezu zur Pflicht!

Dieser Widerstand wächst zusehends, eine überparteiliche und außerparlamentarische Bewegung macht sich bereit für den entscheidenden Kampf zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellt sich auf, um die Wiedergeburt eines menschenverachtenden und mörderischen Faschismus abzuwehren. Im vorliegenden Beitrag geht es mir darum, Wege aufzuzeigen, die dieser Bewegung zum Erfolg verhelfen können, auch wenn es schon eine Minute vor zwölf ist. Dabei habe ich in den letzten Tagen hochgradige Unterstützung aus dem europäischen Ausland erhalten. Dort wächst die Empörung über die Entwicklungen in Deutschland, einem wachsenden Unrechtsstaat, der sich mal wieder dazu aufschwingt, mit seinem Wesen Europa und schließlich die gesamte Welt zu tyrannisieren. Dort wächst aber auch die Bereitschaft, besagten Widerstand zu unterstützen. Dies ist, das darf ich an dieser Stelle schon vorweg nehmen, ein erster Erfolg besagter Bewegung, ihr ist bereits gelungen, die Aufmerksamkeit auf die deutschen Verhältnisse zu lenken und internationalen Beistand zu organisieren. Die Geister die gerufen sind, werden nicht mehr loslassen, bis die verbrecherische Politik einer gesetzlosen „Elite“, die sich über Recht und Moral stellt, ein Ende findet.

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