In der anhaltenden und an Schärfe zunehmenden Diskussion um die rechtliche Bewertung des SGB II (Hartz IV) wird ein unabdingbarer juristischer Grundsatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser lautet: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit Continue Reading