Kommentare zu: Teil 7: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/ Politik & Kultur Mon, 09 Dec 2013 19:26:54 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Von: Alexander http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-811 Alexander Sat, 26 Oct 2013 14:44:16 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-811 Der Europäische Gerichtshof könnte zuständig sein, wenn er das wollte angesichts dieser einzig desaströsen Komplettschieflage Deutschlands und der Welt. Doch ist er eben eine sehr weltliche Institution, so wie alle anderen auch. Ein jeder wälzt die Verantwortung auf den anderen ab, bis die Bedeutung dieses Wortes völlig ausstirbt und mit ihr das Wort. Aber stand es hiermit jemals besser? Der Europäische Gerichtshof könnte zuständig sein, wenn er das wollte angesichts dieser einzig desaströsen Komplettschieflage Deutschlands und der Welt. Doch ist er eben eine sehr weltliche Institution, so wie alle anderen auch. Ein jeder wälzt die Verantwortung auf den anderen ab, bis die Bedeutung dieses Wortes völlig ausstirbt und mit ihr das Wort. Aber stand es hiermit jemals besser? ]]> Von: Norbert Wiersbin http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-808 Norbert Wiersbin Thu, 24 Oct 2013 07:50:52 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-808 Danke, Heinz Onasch, für das Engagement wie auch für die Benachrichtigung an dieser Stelle. Ich hoffe, dass wir nun nicht die Einzigen sind, die diese Einzelentscheidung der schweizerischen Richterin Helen Keller, immerhin Professorin für Völkerrecht und zudem Mitglied im Menschrechtsausschuss der UN, prüfen. Wie heißt es doch so oft mit spitzer Zunge: Frage zwei Juristen und du bekommst drei Antworten. Eine weitere Bemerkung zu diesem Vorgang: Eine Klage vor dem EGMR, die wie ja auch in meinem Beitrag beschrieben der Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges bedarf, ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschwerde gegenüber der Europäischen Kommission. Wie dem auch sei, wir sollten in dieser Sache "am Ball" bleiben. Nochmals danke für diesen einzigartigen Schritt, den Sie gegangen sind, Sie verdienen uneingeschränkten Respekt! Danke, Heinz Onasch, für das Engagement wie auch für die Benachrichtigung an dieser Stelle. Ich hoffe, dass wir nun nicht die Einzigen sind, die diese Einzelentscheidung der schweizerischen Richterin Helen Keller, immerhin Professorin für Völkerrecht und zudem Mitglied im Menschrechtsausschuss der UN, prüfen. Wie heißt es doch so oft mit spitzer Zunge: Frage zwei Juristen und du bekommst drei Antworten. Eine weitere Bemerkung zu diesem Vorgang: Eine Klage vor dem EGMR, die wie ja auch in meinem Beitrag beschrieben der Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges bedarf, ist nicht gleichzusetzen mit einer Beschwerde gegenüber der Europäischen Kommission. Wie dem auch sei, wir sollten in dieser Sache “am Ball” bleiben. Nochmals danke für diesen einzigartigen Schritt, den Sie gegangen sind, Sie verdienen uneingeschränkten Respekt! ]]> Von: Heinz http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-807 Heinz Thu, 24 Oct 2013 07:12:55 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-807 Leider hat der Euroäische Gerichtshof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen die BRD (siehe oben) abgelehnt. Demnach war meine Angaben zu Artikel 35 Abs. 1 der Konvention unzureichend: "Eine Klage gegen das SGB II und den vielen sich darin befindlichen Gesetzen, die sowohl dem deutschen Grundgesetz, als auch den europäischen Menschenrechtskonventionen widersprechen, ist praktisch nicht durchführbar. Bereits seit längerem sind die zuständigen Sozialgerichte völlig überfordert, so dass die Verfahrensdauer pro Instanz meist wesentlich länger als ein Jahr betragen. Auch die Tastsache, dass rund die Hälfte der Klagen erfolgreich sind, zeigt deutlich welche Fehler und Mängel sich im SGB II und dessen Anwendung befinden. Die zur Zeit anstehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 12/12) betrifft erneut nur die Höhe der Regelleistungen (Existenzminimum) und umfasst nicht die Sanktionen und anderen verfassungswidrigen Bestandteile des SGB II. Auch der Antrag der Partei „Die Linke“, zumindest die Sanktionen auszusetzen, die zwangsläufig zum Unterschreiten des ohnehin fragwürdigen Existenzminimums führen, wurde von der neoliberalen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Damit wird auch deutlich, dass die derzeitige politische Mehrheit im Bundestag (SPD/Grüne/CDU/CSU/FDP) keinerlei Interesse daran hat, diese Gesetze grundgesetzkonform zu gestalten, bzw. den europäischen Menschenrechtskonventionen anzupassen. Hierzu verweise ich auch noch einmal auf die vom „Ausschuss für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte bei den Vereinten Nationen (UN)“ bereits im Mai 2011 ausgesprochene Rüge, in der es heißt : „Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates (der BRD, n.w.) – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, “jede zumutbare Arbeit” anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten. Auch hier wurde keine Abhilfe geschaffen! Da von dieser Gesetzgebung etliche Millionen in der BRD betroffen sind, wäre ein entsprechendes Urteil von Ihrer Seite sehr wichtig und unabdingbar. Insofern zähle ich auf Sie!" <strong>Antwort:</strong> "Hiermit teile ich lhnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen dem 5. September 2013 und dem 19. September 2013 in Einzelrichterbesetzung (H. Keller, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden hat, die Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese Entscheidung erging am zuletzt genannten Datum. <strong>Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Absatz L der Konvention erschöpft worden ist, da das innerstaatliche Verfahren, das mit der Beschwerde angegriffen wird, noch anhängig ist. Sobald der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist, können Sie, soweit Sie das wollen, eine neue Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.</strong> Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei lhnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit lhnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden. Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes." Leider hat der Euroäische Gerichtshof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen die BRD (siehe oben) abgelehnt.
Demnach war meine Angaben zu Artikel 35 Abs. 1 der Konvention unzureichend:
“Eine Klage gegen das SGB II und den vielen sich darin befindlichen Gesetzen, die sowohl dem deutschen Grundgesetz, als auch den europäischen Menschenrechtskonventionen widersprechen, ist praktisch nicht durchführbar.
Bereits seit längerem sind die zuständigen Sozialgerichte völlig überfordert, so dass die Verfahrensdauer pro Instanz meist wesentlich länger als ein Jahr betragen.
Auch die Tastsache, dass rund die Hälfte der Klagen erfolgreich sind, zeigt deutlich welche Fehler und Mängel sich im SGB II und dessen Anwendung befinden.
Die zur Zeit anstehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 12/12) betrifft erneut nur die Höhe der Regelleistungen (Existenzminimum) und umfasst nicht die Sanktionen und anderen verfassungswidrigen Bestandteile des SGB II.
Auch der Antrag der Partei „Die Linke“, zumindest die Sanktionen auszusetzen, die
zwangsläufig zum Unterschreiten des ohnehin fragwürdigen Existenzminimums
führen, wurde von der neoliberalen Mehrheit im Bundestag abgelehnt.
Damit wird auch deutlich, dass die derzeitige politische Mehrheit im Bundestag (SPD/Grüne/CDU/CSU/FDP) keinerlei Interesse daran hat, diese Gesetze grundgesetzkonform zu gestalten, bzw. den europäischen Menschenrechtskonventionen anzupassen.
Hierzu verweise ich auch noch einmal auf die vom „Ausschuss für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte bei den Vereinten Nationen (UN)“ bereits im Mai 2011 ausgesprochene Rüge, in der es heißt : „Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates (der BRD, n.w.) – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, “jede zumutbare Arbeit” anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten.
Auch hier wurde keine Abhilfe geschaffen!
Da von dieser Gesetzgebung etliche Millionen in der BRD betroffen sind, wäre ein entsprechendes Urteil von Ihrer Seite sehr wichtig und unabdingbar.
Insofern zähle ich auf Sie!”

Antwort:
“Hiermit teile ich lhnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen
dem 5. September 2013 und dem 19. September 2013 in Einzelrichterbesetzung (H. Keller,
unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden hat, die Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese Entscheidung erging am zuletzt genannten Datum.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den
Erfordernissen des Artikels 35 Absatz L der Konvention erschöpft worden ist, da das innerstaatliche Verfahren, das mit der Beschwerde angegriffen wird, noch anhängig ist.
Sobald der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist, können Sie, soweit Sie das wollen, eine
neue Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an
die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die
Kanzlei lhnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit lhnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.
Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.”

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Von: Heinz http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-790 Heinz Thu, 03 Oct 2013 05:29:00 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-790 An den Kanzler des <strong>Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte</strong> Europarat F–67075 STRASBOURG CEDEX Beschwerde Nr. 43580/13 …….. ./. Deutschland Einbringungsdatum 3.07.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, als Nachweis für meine Vorwürfe übersende ich Ihnen anliegend einen aktuellen Schriftwechsel, der deutlich macht, das Sachbearbeiter des Jobcenter gegen Artikel 1 des Grundgesetz (Menschenwürde) verstoßen und somit auch gegen ihren Amtseid! In beigefügtem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wird bereits im wiederholten Falle mit einer unberechtigten Verleumdung begründet (§ 43 SGB II) und damit meine Menschenwürde direkt missachtet und ich diskreditiert! Die „Entschuldigung“ des Jobcenter mit Verweis auf „Irritationen“ halte ich für sehr dürftig und mehr als lächerlich. Der Widerspruchsbescheid der „Rechtsstelle“ ignoriert sowohl die benannte Verleumdung, als auch meinen Verweis auf Vertrauensschutz, der besagt, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. (Bisher waren Zinserträge bis 100.- € anrechnungsfrei) Damit wird auch ein Verstoß gegen Artikel 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) sehr deutlich. In diesem Zusammenhang möchte ich auch gern Ihre Aufmerksamkeit auf die Website http://www.gegen-hartz.de/ richten, da dort über die Missstände sehr deutlich berichtet wird und Sie viele konkrete Fallbeispiele finden, wie man sie in Mainstream-Medien leider nur selten zu lesen bekommt. So finden Sie dort z.B. einen Artikel, dass Sozialbeamte öffentlich Zwangsarbeit für Arbeitslose im Sozialbereich fordern. Die Parallelen zu der nationalsozialistischen Zeit und der Judenverfolgung sind dabei leider klar erkennbar und belegen die fortschreitende Stigmatisierung von Arbeitslosen und den Rückfall in unrühmliche Zeiten. Das zwischenzeitlich auch die Mitarbeiter der BfA und der Jobcenter unter diesem Unrechtssystem leiden, wird deutlich auf http://altonabloggt.wordpress.com/ . Einem Blog von einer Jobcenter-Mitarbeiterin (Inge Hannemann), die wegen ihrer öffentlichen Kritik am Hartz IV-System und den Sanktionen vom Jobcenter freigestellt wurde. Hier finden Sie Beiträge von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern und vielen Betroffenen. Dies alles zeigt klar, wie menschenverachtend von der BfA und den Jobcentern mit Hilfsbedürftigen und sogar eigenen Mitarbeitern umgegangen wird und belegt damit meine gemachten Vorwürfe gegen das SGB II und dessen Auslegungen! An den Kanzler
des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte

Europarat
F–67075 STRASBOURG CEDEX

Beschwerde Nr. 43580/13
…….. ./. Deutschland
Einbringungsdatum 3.07.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Nachweis für meine Vorwürfe übersende ich Ihnen anliegend einen aktuellen Schriftwechsel, der deutlich macht, das Sachbearbeiter des Jobcenter gegen Artikel 1 des Grundgesetz (Menschenwürde) verstoßen und somit auch gegen ihren Amtseid!

In beigefügtem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wird bereits im wiederholten Falle mit einer unberechtigten Verleumdung begründet (§ 43 SGB II) und damit meine Menschenwürde direkt missachtet und ich diskreditiert!

Die „Entschuldigung“ des Jobcenter mit Verweis auf „Irritationen“ halte ich für sehr dürftig und mehr als lächerlich.

Der Widerspruchsbescheid der „Rechtsstelle“ ignoriert sowohl die benannte Verleumdung, als auch meinen Verweis auf Vertrauensschutz, der besagt, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen.
(Bisher waren Zinserträge bis 100.- € anrechnungsfrei)

Damit wird auch ein Verstoß gegen Artikel 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) sehr deutlich.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gern Ihre Aufmerksamkeit auf die
Website http://www.gegen-hartz.de/ richten, da dort über die Missstände sehr deutlich berichtet wird und Sie viele konkrete Fallbeispiele finden, wie man sie in Mainstream-Medien leider nur selten zu lesen bekommt.
So finden Sie dort z.B. einen Artikel, dass Sozialbeamte öffentlich Zwangsarbeit für Arbeitslose im Sozialbereich fordern.
Die Parallelen zu der nationalsozialistischen Zeit und der Judenverfolgung sind dabei leider klar erkennbar und belegen die fortschreitende Stigmatisierung von Arbeitslosen und den Rückfall in unrühmliche Zeiten.

Das zwischenzeitlich auch die Mitarbeiter der BfA und der Jobcenter unter diesem Unrechtssystem leiden, wird deutlich auf http://altonabloggt.wordpress.com/ .
Einem Blog von einer Jobcenter-Mitarbeiterin (Inge Hannemann), die wegen ihrer öffentlichen Kritik am Hartz IV-System und den Sanktionen vom Jobcenter freigestellt wurde. Hier finden Sie Beiträge von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern und vielen Betroffenen.

Dies alles zeigt klar, wie menschenverachtend von der BfA und den Jobcentern
mit Hilfsbedürftigen und sogar eigenen Mitarbeitern umgegangen wird und belegt damit meine gemachten Vorwürfe gegen das SGB II und dessen Auslegungen!

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Von: Heinz http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-711 Heinz Sun, 28 Jul 2013 08:07:31 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-711 <strong>Europäische Kommission nicht zuständig!</strong> Auch nach Nachfrage heißt es: ..in dem wir Ihnen die Rechtslage bezüglich der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung ihrer Sozialschutzsysteme auseinandersetzen, nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Wir können jedoch nur auf die mangelnde Zuständigkeit der Europäischen Kommission in Ihrem Fall hinweisen. Habe zwischenzeitlich eine Beschwerde gegen die BRD bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, deren Eingang bereits bestätigt wurde. Europäische Kommission nicht zuständig!

Auch nach Nachfrage heißt es:
..in dem wir Ihnen die Rechtslage bezüglich der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung ihrer Sozialschutzsysteme auseinandersetzen, nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Wir können jedoch nur auf die mangelnde Zuständigkeit der Europäischen Kommission in Ihrem Fall hinweisen.
Habe zwischenzeitlich eine Beschwerde gegen die BRD bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, deren Eingang bereits bestätigt wurde.

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Von: Michael T. http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-491 Michael T. Thu, 11 Apr 2013 09:15:55 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-491 Vielen Dank für diese wahren Worte! Das, was sich da abspielt, ist menschenverachtend und nichts weiter. Als Betroffener bin ich den "Fachkräften" vom Amt eh ausgeliefert, da diese nach Gutdünken die Leute schikanieren dürfen, sollen und dieses auch gerne tun! Es wäre zu schön, würden die Verursacher des Ganzen, nämlich die rot-grünen Diktatoren, persönlich für den angerichteten Schaden zur Verantwortung gezogen. Ähnliches hat es in Deutschland schon mal gegeben! Vielen Dank für diese wahren Worte! Das, was sich da abspielt, ist menschenverachtend und nichts weiter. Als Betroffener bin ich den “Fachkräften” vom Amt eh ausgeliefert, da diese nach Gutdünken die Leute schikanieren dürfen, sollen und dieses auch gerne tun! Es wäre zu schön, würden die Verursacher des Ganzen, nämlich die rot-grünen Diktatoren, persönlich für den angerichteten Schaden zur Verantwortung gezogen. Ähnliches hat es in Deutschland schon mal gegeben! ]]> Von: Gesine B. UNGER http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-478 Gesine B. UNGER Wed, 10 Apr 2013 15:01:48 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-478 Zwangsverrentung mit 63. Ich habe eine Halbtagsstelle, aber als Minijobberin und möchte nicht zwangsverrentet werden. Gibt es Ausnahmen? Ich falle nicht unter Härtefall. Ich werde nicht von der Stadt angestellt, obwohl ich für sie arbeite. Mein Tariflohn wäre 8,73€. Ich wäre gern sozialversichert. Nun werde ich doppelt und dreifach bestraft: keine Anstellung nach gelerntem Beruf und dann für die Fehler der Stadt Düsseldorf. Zwangsverrentung mit 63. Ich habe eine Halbtagsstelle, aber als Minijobberin und möchte nicht zwangsverrentet werden. Gibt es Ausnahmen? Ich falle nicht unter Härtefall. Ich werde nicht von der Stadt angestellt, obwohl ich für sie arbeite. Mein Tariflohn wäre 8,73€. Ich wäre gern sozialversichert. Nun werde ich doppelt und dreifach bestraft: keine Anstellung nach gelerntem Beruf und dann für die Fehler
der Stadt Düsseldorf. ]]>
Von: MartinaBC http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-473 MartinaBC Wed, 10 Apr 2013 05:13:05 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-473 Hoffentlich hat die Klage vor dem EUGH Erfolg, denn in Deutschland selbnst, wo die Gerichte ebenfalls zu Funktionsmodulen des Systems verkommen sind, kann man wohl kaum noch Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit erwarten. Hoffentlich hat die Klage vor dem EUGH Erfolg, denn in Deutschland selbnst, wo die Gerichte ebenfalls zu Funktionsmodulen des Systems verkommen sind, kann man wohl kaum noch Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit erwarten. ]]> Von: Michael Molli http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-471 Michael Molli Tue, 09 Apr 2013 23:43:16 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-471 Ich bedanke mich auch recht herzlich für diese wertvolle Zusammenstellung. Es tut mir sehr weh mit ansehen zu müssen, wie meinen Mitmenschen und mir systematisch grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden. Wieviel Leid kann ein Mensch ertragen und wie gehen gerade Kinder und Jugendliche mit lebenslangen Traumata um? Und zu guter letzt, wie schön könnte unser aller Leben sein, mit zum Beispiel einem bedingugslosen Grundeinkommen? Es ist ein so großer Kontrast zum gegenwärtigen System, daß ich kaum vermag es mir vorzustellen. Ich bedanke mich auch recht herzlich für diese wertvolle Zusammenstellung.
Es tut mir sehr weh mit ansehen zu müssen, wie meinen Mitmenschen und mir systematisch grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden. Wieviel Leid kann ein Mensch ertragen und wie gehen gerade Kinder und Jugendliche mit lebenslangen Traumata um? Und zu guter letzt, wie schön könnte unser aller Leben sein, mit zum Beispiel einem bedingugslosen Grundeinkommen? Es ist ein so großer Kontrast zum gegenwärtigen System, daß ich kaum vermag es mir vorzustellen. ]]>
Von: Piedro http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/#comment-468 Piedro Tue, 09 Apr 2013 18:09:38 +0000 http://norbertwiersbin.de/?p=1820#comment-468 Herzlichen Dank. Für jemanden, der fast zwei Jahrzehnte im Ausland verbracht hat, ist es nur schwer zu begreifen, was da in Deutschland passiert. Nach meiner Erfahrung ist es für die meisten Menschen, die nicht wenigstens mittelbar mit der Realität im Umfeld des SGB konfrontiert werden, schlicht nicht vorstellbar, daß die Sozialbehörden der Republik bundesweite, systematische Rechtsbeugung und Entrechtung betreiben. Es wundert mich schon lange, daß aus den Reihen der Jobcenter nicht mehr Stimmen laut werden. Selbst befristete Verträge und Weisungen der Teamleiter oder Geschäftsführung rechtfertigen es nicht, sich an dieser organisierten Kriminalität zu beteiligen. Zum Glück werden die Möglichkeiten mehr, sich als Betroffener zu informieren und Ungterstützung zu finden. Selbst Anwälte finden sich im SGB oft nicht zurecht. Nicht zu vergessen die zunehmende Praxis von Absprachen, die meist zu Ungunsten der Kläger ausgehen. Hier beteiligen sich sogar Richter an dieser widerrechtlichen Farce. Während andere Richter, zb in Berlin, deutliche Worte für die Praxis der Jobcenter finden, wissentlich unsinnige Verfahren zu provozieren, Die Medien melden eine Steigerung der Sanktionen, ohne diese zu hinterfragen, berichten von nicht mehr zu bewältigenden Aktenbergen, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren, wie diese Akten zustande kommen. Die juristischen Folgekosten der Willkürkorrektur sind nicht zu erfahren. Oder doch? Und aktuell die nächste Frechheit: die Krankenkassen bei Ermittlungen gegen erkrankte Leistungsbezieher einbinden zu wollen. Nicht aus einem konkreten Anlass, sondern wegen des Generalverdachtes, unter den Erwerbslose und Aufstocker gestellt werden. Der nächste Versuch der Entrechtung. Bestimmt kann das in deine Darstellung noch einfliessen. Diese Regierung schämt sich für gar nix mehr. [...] denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft bis in alle Ewigkeit [...] A. Merkel, Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland "Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe". R. Pofalla, Kanzleramtsminister Im Kontext ist das Grundgesetz gemeint. Und was sagt die SPD dazu, daß die Sanktionspraxis beendet werden soll? Herr Gabriel meint, das entwerte die Arbeit. Viel mehr muß dazu nicht gesagt werden, es sei denn, man will sich mutwillig in die demokratischen Niederungen der FDP begeben. SCHAUDER! Ich bedanke mich noch mal. Herzlichen Dank.

Für jemanden, der fast zwei Jahrzehnte im Ausland verbracht hat, ist es nur schwer zu begreifen, was da in Deutschland passiert. Nach meiner Erfahrung ist es für die meisten Menschen, die nicht wenigstens mittelbar mit der Realität im Umfeld des SGB konfrontiert werden, schlicht nicht vorstellbar, daß die Sozialbehörden der Republik bundesweite, systematische Rechtsbeugung und Entrechtung betreiben.

Es wundert mich schon lange, daß aus den Reihen der Jobcenter nicht mehr Stimmen laut werden. Selbst befristete Verträge und Weisungen der Teamleiter oder Geschäftsführung rechtfertigen es nicht, sich an dieser organisierten Kriminalität zu beteiligen.

Zum Glück werden die Möglichkeiten mehr, sich als Betroffener zu informieren und Ungterstützung zu finden. Selbst Anwälte finden sich im SGB oft nicht zurecht. Nicht zu vergessen die zunehmende Praxis von Absprachen, die meist zu Ungunsten der Kläger ausgehen. Hier beteiligen sich sogar Richter an dieser widerrechtlichen Farce. Während andere Richter, zb in Berlin, deutliche Worte für die Praxis der Jobcenter finden, wissentlich unsinnige Verfahren zu provozieren,

Die Medien melden eine Steigerung der Sanktionen, ohne diese zu hinterfragen, berichten von nicht mehr zu bewältigenden Aktenbergen, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren, wie diese Akten zustande kommen. Die juristischen Folgekosten der Willkürkorrektur sind nicht zu erfahren. Oder doch?

Und aktuell die nächste Frechheit: die Krankenkassen bei Ermittlungen gegen erkrankte Leistungsbezieher einbinden zu wollen. Nicht aus einem konkreten Anlass, sondern wegen des Generalverdachtes, unter den Erwerbslose und Aufstocker gestellt werden.

Der nächste Versuch der Entrechtung. Bestimmt kann das in deine Darstellung noch einfliessen. Diese Regierung schämt sich für gar nix mehr.

[...] denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft bis in alle Ewigkeit [...] A. Merkel, Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

“Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe”. R. Pofalla, Kanzleramtsminister
Im Kontext ist das Grundgesetz gemeint.

Und was sagt die SPD dazu, daß die Sanktionspraxis beendet werden soll? Herr Gabriel meint, das entwerte die Arbeit.

Viel mehr muß dazu nicht gesagt werden, es sei denn, man will sich mutwillig in die demokratischen Niederungen der FDP begeben. SCHAUDER!

Ich bedanke mich noch mal.

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